Abfallwirtschaft und Compliance – Qualität, Integrität und Zuverlässigkeit.
Als gesellschaftergeführtes Unternehmen agieren wir mit dem Anspruch des ehrbaren Kaufmanns.
Als Entsorgungsfachbetrieb beweisen wir die Kombination Rechtstreue und Integrität jedes Jahr aufs Neue:
Mit Inkrafttreten des KrW-/AbfG, der Entsorgungsfachbetriebsverordnung und der Entsorgergemeinschaftenrichtlinie, wird abfallwirtschaftlich tätigen Unternehmen die Möglichkeit gegeben, auf Grundlage gesetzlicher Regelungen, ihre fachliche Qualifikationen und Zuverlässigkeit unter Beweis zu stellen. Demnach werden diese Unternehmen von unabhängigen Sachverständigen geprüft und von einer Entsorgergemeinschaft als „Entsorgungsfachbetrieb“ zertifiziert.
Das Instrumentarium des Entsorgungsfachbetriebes soll zur effektiven Deregulierung beitragen, denn mit dieser Anerkennung sind konkrete Vereinfachungen im Rahmen der behördlichen Überwachung verbunden. Zusätzlicher Wettbewerbsvorteil ist, dass Abfallerzeuger/ -besitzer als Auftraggeber sich ein Stück weit, von ihrer haftungsrechtlichen Verantwortlichkeit der Abfallentsorgung, entlasten können.
Der Gesetzgeber schreibt in einer Reihe von Regelwerken des aktuellen Umweltrechts die Ausführung bestimmter Tätigkeiten durch anerkannte Fachbetriebe, wie Überwachungs- oder Gütegemeinschaften, vor. Das gilt für Unternehmen aus der Abfallwirtschaft ebenso wie für Bau- und Sanierungsbetriebe. Sei es die Industrie oder der Handel, jeder Betrieb der mit Abfällen und deren Entsorgung betraut ist, benötigt:
- Qualifiziertes Führungs-, Baustellenführungs- und Fachpersonal
- Die kontinuierliche Weiterführung von Qualifizierungsmaßnahmen der eingesetzten Mitarbeiter.
- Die Bereitstellung geeigneter Einrichtungen, Werkzeuge, Geräte, Normen und Gesetze.
- Jeder Betrieb, der mit Abfällen und deren Entsorgung in Berührung kommt, unterliegt umfangreichen Dokumentationsverpflichtungen, sowie Eigen- und Fremdüberwachungsverbindlichkeiten.
Compliance – welche Ziele werden verfolgt?
- Reputationsschutz
- Schadensprävention
- Beratungs- und Informationsfunktion
- Überwachungsfunktion
- Frühwarnfunktion
- Risikomanagementfunktion
- Qualitätssicherungs- und Innovationsfunktion
- Gewährleistung fairen Leistungswettbewerbs
Compliance - ist die Bündelung der unternehmerischen und personalpolitischen Maßnahmen bezüglich Rechtstreue und Integrität.
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Diese Selbstverpflichtung minimiert nicht nur die rechtlichen Risiken, sondern garantiert unseren Kunden und Auftraggebern, dass wir uns ethisch und juristisch korrekt verhalten.