BLUES Bauleistung
Abbruch, Rückbau, Gebäudesanierung
Rückbau und Entsorgung von gefährlichen Materialen wie Asbest und KMF (Glasfaserwolle - Dämmmaterial)
Immobilien aus den 50er, 60er und 70er Jahren haben weitgehend ihren Lebenszyklus überschritten. Mehrfach werden diese Bauten heute rückgebaut. Die damals als Standardbaumaterialien verwendeten Baustoffe wie Asbest und Dämmwolle müssen heute mit aufwändigen Sicherungsmaßnahmen und Arbeitsschutztechniken ordnungsgemäß rückgebaut und als gefährlicher Abfall beseitigt werden.
Achtung Asbest!
Asbest ist auch in Kleinstmengen stets gefährlicher Abfall! Es darf unter strengen Auflagen weder als Haus- oder Sperrmüll entsorgt werden. Asbestfasern, die in die Atemluft gelangen, verursachen im schlimmsten Fall Lungenkrebs, deshalb ist die Herstellung und Verwendung seit 1993 (GefStoffV) verboten. Örtliche Wertstoffhöfe sammeln aus Privathaushalten. Auch der Transport verlangt eine spezielle Zulassung für gefährliche Abfälle und muß mit einem „A“ gekennzeichnet sein. Gewerbliche Erzeuger wie Bauunternehmer oder Entsorgungsunternehmen sind verpflichtet Asbest und KMF an den Landkreis anzudienen in welchem die Baumaßnahme stattfindet. Auf der Deponie werden die verpackten Asbestabfälle abgelagert und mit mineralischem Material abgedeckt, so dass keine Faserfreisetzung mehr möglich ist. Nach der deutschen Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind asbesthaltige Abfallstoffe, wie alle gefährlichen Abfälle, mit der Kennzeichnung "*" des AVV-Schlüssels versehen. Demnach ist hier das elektronische Abfall- Nachweisverfahren vorgeschrieben, also vom Erzeuger und Entsorger digital zu signieren und ein Begleitscheinverfahren durchzuführen. Wir helfen Ihnen gerne dabei das Verfahren kennenzulernen und einzusetzen.
Altlasten Zuhause
Asbest ist immernoch überall zu finden!
Wie erkenne ich Asbest?
Asbest hat eine Faserstruktur und ist häufig von grauer Farbe. Der Laie sollte sich bei Fachleuten informieren. Gegebenenfalls sind auch alte Bauakten hilfreich, um Asbestvorkommen zu ermitteln. Fassadenverkleidungen, Dachplatten (Wellplatten) und -schindeln vor Herstellungsjahr 1991, Innenausbauplatten, Fensterbänke, Balkonverkleidungen, Blumenkästen und -töpfe, Trink- und Abwasserrohre, Nachtspeicheröfen bis Baujahr1983.